Die neue Verbotsliste der Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2023 gilt offiziell ab dem 1. Januar 2023 und befindet sich in unserem Download-Bereich.

Ab dem 01.01.2023 müssen alle Teilnehmer von DDV-Ranglistenturniere, die verbotene Substanzen oder Methoden anwenden, nach einer Dopingkontrolle und nach Aufforderung durch die NADA eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Die alleinige Vorlage eines ärztlichen Attestes ist nicht ausreichend.

Im Gegensatz zur alten Regelung ist die Ausnahmegenehmigung erst nach der Dopingkontrolle notwendig. Die betroffenen Athletinnen oder Athleten werden für notwendige Schritte durch die NADA informiert. Im Vorhinein ist keine Antragstellung notwendig.

Weiter Info dazu findet ihr auf der NADA Seite: Regelung für Nicht-Testpool-Athleten*innen (nada.de)

Mit dartsportlichen Grüßen

Johann Peltzer

Anti-Doping-Beauftragter

Stefan Grobelski
Stefan GrobelskiAnti-Doping Beauftragter
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